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Alt 13.06.2008, 14:09
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Es stimmt schon, dass das "Urteil" selbst was anderes ist, aber eine Feststellung eines Gerichts hat eben auch seine Gültigkeit.
Wenn nicht, wäre das ganze Urteil ja nicht gültig, oder?

Das können sicher Rechtsanwälte genauer erklären...
NEIN, die Begründung ist KEINE FESTSTELLUNG eines Gerichtes , sondern die Erklärung, warum die Herren den Roben so ein Urteil gefällt haben, und es gibt einen alten Spruch
auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

und den können wir auch nicht nachweisen