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Alt 27.09.2005, 12:48
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

OK, muss das revidieren, laut dieser Info gelten die MSVÖ und die ÖSV Befähigungen als amtliche (obwohl ich die Formulierung im Gesetzestext etwas verwirrend finde, weil entweder ist was amtlich oder nicht, aber die Formulierung, ich kann was vermerken, dass er als amtlich gilt, ist schon etwas komisch!)

Anscheinend können diese jetzt auch Fahrbereiche definieren (PS.: dieses Dokument auf der BMVIT-Seite hatte Stand Juni 2005 !).

Demnach könnte es also stimmen, dass im IC der Fahrbereich auch definiert wird.

Dies würde wiederum heißen, dass alle Internationalen Binnenscheine von Österreich, die nach dem ...2004 ausgestellt wurden und den Fahrbereich nicht beinhalten in HR auch nicht anerkannt werden.

zwei Fragen bleiben aber noch offen:
1) was ist mit dem ICs, die vor dem ....2004 ausgestellt wurden (da gibts keinen Fahrbereich)
2) wie schauts mit dem Fahrbereich 1 aus, der wird nirgend wo angeführt, gibts den jetzt noch ?? (Diese Info ist deshalb wichtig, weil bis dato die Patente von Österreich im Fahrbereich 1 anerkannt wurden.)
Vielleicht gibts da mal eine Klärung des MSVÖ usw.

Nach der derzeitigen Lage schaut es also so aus, dass ich als Österreicher, den nur den Binnenschein hat, in HR das Küstenpatent oder in Österreich beim MSVÖ eine Prüfung machen muss.

Gute Nacht, da werden wieder welche ordentlich abkassieren!!!

PS.: die bisherige Erfahrung zeigte folgendes:
Hafenkaptäne in Porec, Zadar und Mali Losinj haben meinen IC anerkannt!
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