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Alt 11.07.2005, 19:37
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von Heinz Ledule
Hallo!

Muss ich die Handfunke auch in Deutschland anmelden?
Oder gilt dies nur für stationäre Geräte?
Vorraussetzung is ja des aktuelle src oder ältere vergleichbare Dokumente.

gruß Heinz
Hallo Heinz,

vergiß es. Ohne UKW-Prüfung geht garnichts, und wenn Du diese hast kannst Du auch eine UKW-Funkgerät anmelden, ohne nicht. Und ohne Zulassung darfst Du in D keine UKW-Gerät bedienen auch nicht einschalten. Die Handfunken für HR werden einfach so benutzt aber nur dort. Kommst Du in eine Kontrolle, dann ist die Handfunke "futsch" und Du hast noch einen Haufen Ärger am Hals. Brauchst Du sowas wirklich wo wir in der Zeit der Mobiltelefone leben? Und festeingebautes UKW auf einem Schlauchboot???

Ofiziell ist ein UKW-Gerät nur für amtliche kurze Benutzung zugelassen mit genauer Sprachregelung, bzw. für das Abhören von Notkanal 16 bei entsprechender Wetterlage, und zum abhören des Wetterdienstes. Eine ATIS Kennung (Sebstindentifizierung) wird mit der Zulassungsgenehmigung erteilt und ist bei Notfällen von großer Bedeutung (Sicherheit!). Private Gespräche über UKW sind grundsätzlich generell nicht erlaubt.
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