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Alt 11.06.2014, 19:44
Christian24 Christian24 ist offline
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Boot Infos

Hi,

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Ohne Rechnung bekommt man das Boot normalerweise nicht zugelassen.
... oder Kaufvertrag. Den hätte ich auf jeden Fall, aber die Rechnung mit MwSt. könnte problematisch werden ...

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Deshalb sollte wohl die gültige Zulassung die man ja sowieso mitführt als "Kaufbeleg" ausreichen oder?
Es geht wohl darum, dass man nachweisen kann, dass die MwSt entrichtet wurde Das geht mit nem reinen KV nicht.

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Wo steht denn das man die Rechnungen mitnehmen soll?
Zitat:
Zitat von ADAC
Mehrwertsteuer / Einfuhrumsatzsteuer
Für Boote bis rückwirkend Baujahr 1985 kann im Falle einer Kontrolle durch Finanzbehörden oder
Hafenmeister der Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer verlangt werden. Obwohl dieser
Vorgang größtenteils abgeschlossen ist, kommt es dennoch zu stichprobeartigen Kontrollen.
Hier zeigt es sich von Vorteil, wenn Sie die ursprüngliche Rechnung in Kopie vorweisen können.
Damit wird belegt, dass für das Boot schon einm
al in einem Land der EU die Mehrwertsteuer
bezahlt wurde.
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Gruß,
Christian
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