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Alt 20.01.2004, 17:04
Neptun Neptun ist offline
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Reden Uuuuups,

... ihr Österreicher seid ja noch bürokratischer als wir Deutschen

Hier bei uns ist diese Sache mit den Anhängern doch recht einfach geregelt:
- innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
- außerhalb 80 km/h
- auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen 80 km/h, wenn das Gespann eine Sondergenehmigung hat, dann 100 km/h. Die Sondergehehmigung muss man sich vom TÜV holen und eintragen lassen.
fertig.

Was anderes ist die Einstufung in die verschiedenen Führerscheinklassen, Dank EU
In dieser Richtung kenne ich mich nicht aus, da ich noch den guten, alten "Einser" fürs Motorrad und den genau so guten, alten "Dreier" für den Pkw und Gespanne habe
Aber ich glaube, führerscheinrechtlich unterscheidet man in Deutschland jetzt auch sowas wie "leichte" und "schwere" Anhänger, möchte da aber jetzt nichts behaupten.
Das ist letztendlich für die Höchstgeschwindigkeit auch egal.

Ach so, bei uns zählt für die Anhängelast nur das tatsächliche Anhängergewicht, d.h., wenn ein Auto gebremst 1800 kg ziehen darf, dann darf man da durchaus einen 2,5-t-Hänger dranhängen, wenn man den mit nicht mehr als 1800 kg plus Aufliegelast belädt. Die Aufliegelast wird dem Zugfahrzeuggewicht zugeschlagen. :D

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun"

... wartet sehnsüchtig auf den Frühling
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