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Alt 28.01.2004, 10:20
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ghaffy ghaffy ist offline
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Boot Infos

Erstmal meine Glückwünsche zu diesem Forum, ich bin begeistert und habe gestern und heute damit verbracht, fast alles (auch das Archiv) zu verschlingen. Ich finde Euch super!!!

Zur Zulassungsfrage (mit/ohne CE): ist gut nachlesbar dokumentiert auf den einzelnen Bundesländerhomepages (wien.gv.at., noel.gv.at usw.), dort als Suchbegriff "Schiff" eingeben und man bekommt die Links mit den Zulassungsbestimmungen (zB: Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Der Passus "Zulassung in Österreich aber Fahrverbot in der EU" lautet:
"Hinweis:
Fahrzeugen ohne CE-Kennzeichnung (sowohl neue Boote als auch gebrauchte Boote, die nicht in der EU (EWR) in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind) darf zwar die Zulassung nicht verweigert werden. Diese Fahrzeuge dürfen jedoch auf österreichischen Wasserstraßen und Seen und Flüsse nicht in Betrieb genommen werden (vgl. hiezu § 11.07 Ziffer 5 Wasserstraßenverkehrsordnung sowie § 15 (2) Seen- und Flussverkehrsordnung)."

(Diese ganzen Bestimmungen beziehen sich aber meines Wissenstandes nach auf EU-BINNENgewässer. )
Wer in Ö auf Flüssen und Seen fahren möchte, kommt in der Regel mit der sogenannten "Urlaubsregelung" aus:
(Zitat:)
"Verkehrszulassung von Binnenschiffen und Booten:
Fahrzeuge (Schiffe und Boote) auf österreichischen Binnengewässern müssen behördlich zugelassen sein.

Keine (österreichische) Zulassung brauchen

ausländische Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates oder eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen (Donaukonvention) haben,
im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die nicht mehr als drei Monate jährlich auf österreichischen Gewässern fahren ("Urlaubsregelung"),
Ruderfahrzeuge bis 20 m Länge,
Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10 m Länge, ohne Kajüte bis 15 m Länge,
Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung,
Beiboote und
Rennboote im Rahmen genehmigter Veranstaltungen."

Wer also sein Boot in Kroatien zugelassen hat, braucht meinem Verständnis nach bis drei Monate (= rund 40 Wochenenden) keine Österreichische Zulassung.

Ich hoffe, ich konnte mit meinem ersten Posting hier zur Verwirrung im Paragraphen-Dschungel noch etwas beitragen
Grüsse
Ghaffy
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