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Alt 11.01.2016, 19:50
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Hansi,

wenn Du Suizidgedanken hättest und irgendwo eine Klausel in der Lebensversicherung das bei Selbsttötung nicht ausgezahlt wird, ja dann:

"alles auf die rechte Seite und los geht's"

Für einen "bedauerlichen Unfall" wäre es das richtige Objekt.

Gruß Peter
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