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Alt 22.02.2005, 12:48
hobbycaptain
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Reden

DieterM,

es gibt in A keine Führerscheineinschränkung auf 1000kg oder was auch immer beim Hänger.
Nur, mit einem gebremsten Trailer darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht über 3500kg kommen, wenn man nur den B-Schein, also nur den PKW-Schein hat.
Um mehr als 3,5 Tonnen bewegen zu dürfen braucht man den C-Schein (LKW) und/oder den E (Hängerschein) . Das hat man aber gleich mit einem GW, der sagen wir 2500 Gesamtgewicht hat und einem 1300kg Hänger. Der müsste dann auf 1000kg runtertypisiert werden, was aber meistens eben nicht geht, weil man schwerer ist.

Mit meinem X-Trail, der ca. 2000kg zul. Gesamtgewicht haben darf, darf ich also einen gebremsten Hänger bis 1500kg ziehen, auch wenn im Zulassungsschein eigentlich 2000kg zulässige Anhängelast steht.
Das Heruntertypisieren kann also sehr individuell notwendig werden, aber man kann da nicht verallgemeinern.
Und bitte, das alles nur bei gebremsten Hängern über 750kg.

Wie Dodl schon geschrieben hat, mit einem leichten Anhänger bis 750kg (gebremst oder ungebremst) darf das Zugfahrzeug max. 3500kg zul. Gesamtgewicht haben und der Hänger geht dann noch darüber. Und das alles mit B, also PKW Schein bis 3500 kg. Das Gespann dürfte also im schwersten Fall 4250kg wiegen.
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