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Alt 31.03.2016, 09:41
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Ich hab gestern meine Papiere fertig gemacht für die Landesregierung.
Antrag auf Binnenzulassung!

Die Zuständige Dame dachte erst ich will einen Seebrief, dann kann ich aber in Ö nicht fahren!
Daraufhin fragte sie mich, ob ich eine Kombi aus beiden haben will.
Das gibt's nämlich auch!
Dann hab ich nachgefragt für was ich das bräuchte, da ich mit Binnenzulassung ja auch am Meer fahren darf.
Die Begründung dafür war, dass man mit Binnenzulassung nur im Fahrtenbereich 1 (FB1) fahren darf.
Sprich 3 Seemeilen von der Küste!
Für FB2 (20nm) brauchts einen Seebrief!

Jetzt wollt ich mal fragen wer von euch was hat, und ob das in HR schon jemals überprüft wurde.

Wenn ich so wunderbare Törns nach Jabuka und Co. durchlese, dann frag ich mich ob die, die dort hin fahren auch einen Seebrief haben.
Denn eigentlich bist da schon im FB3 (20-200nm)!
"3sm von der Küste" verzerrt das Bild.
Zur Küste gehören auch die vorgelagerten Inseln.
Wenn du also keine Überfahrt von Hr nach It machst, spielt das keine Rolle.
Jabuka befahrst du so gesehen eigentlich im fb1...
Von dem abgesehen, dass es in hr, glaube ich, keinen fb1 gibt, sondern nur die 12 sm Zone, bin mir aber nicht sicher....
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