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Alt 28.07.2006, 14:18
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von einem MSVÖ-Referenten, der es wissen müsste (und auch weiß) ;-)
den FB1 gibt es deshalb nicht, weil er IM GESETZ NICHT VORGESEHEN IST, und nicht, weil die verbände sich dazu zu wenig geld sehen. begründung: die prüfung stellt, da sie zu einem amtlichen schein führen würde, einen hoheitsakt dar, und den kann man auf einem fremden staatsgebiet nicht durchführen (innerhalb von 2 seemeilen)! FB2/3/4 können zumindest theoretisch außerhalb der 3-meilen-zone durchgeführt werden...
4.) österreich KANN keinen amtlichen schein vorschreiben, nur vorsehen, weil es ja die einhaltung einer führerscheinpflicht nicht exekutieren könnte (mangels salzhaltigem wasser)
Ich wünsche Euch dennoch viel Erfolg mit der Petition!

L.G.

Edwin
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