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Alt 27.08.2011, 11:41
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daniels daniels ist offline
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Boot Infos

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Zitat von klaus52 Beitrag anzeigen
Hallo Hans,
ich meinte natürlich ein Boot, welches vor Juni 1998 Zugelassen ist braucht dieses Ce nicht, wenn es schon einmal angemeldet war und so hat es mir das WSA auch gesagt. Wenn ein Boot einmal zugelassen war, braucht es das Ce nicht, hatte ich das auf mein Boot ( im Mai 1998 Zugelassen ) bezogen. Ich dachte, weil ich vom Bestandsschutz geschrieben habe, wäre das klar. Sicherlich kann man den Satz auch anders verstehen, da habe ich vielleicht nicht so genau auf meine Wortwahl geachtet und werde da das nächste mal besser aufpassen.
mfg. Klaus
Hallo Klaus,
macht doch nichts. Wir teilen ja nur unsere Erfahrungen aus. Für Dein Boot vor Juni 1998 brauchst Du eigentlich nie eine Konfi bei der Anmeldung vorlegen, da es zu diesem Zeitpunkt so etwas noch nie verpflichtend gegeben hat. Egal ob das Boot in diesem Augenblick bereits mal angemeldet war. War es aber noch nie angemeldet, würdest Du es ja auch erst heute in Verkehrbringen und dann zählt heutiges Recht. In Deinem Falle also keine Sache notwendig. Anders könnte man das Verkaufen eines Bootes zum heutgen Zeitpunkt sehen. Veräußern heißt ja wieder neu Inverkehrbringen, anderes WSA, dann könnte man es vielelicht anders sehen. Aber auch hier würde ich zuerst mal mit 1998 argumentieren und den WSA Mitarbeiter verunsichern.

Wobei heute sehr viele vor und nach 1998 in Betrieb genomme Boote suchen Konfi's, weil halt die WSA es zuerst mal verlangen und die Leute selber mit Halbwissen durch die WSA's durcheinander bringen. Die wenigsten WSA Leute haben irgendwann mal die Sportboot Richtlinie komplett gelesen oder erläutert bekommen.

So ist es auch mit der Sicherheitsausrüstung in D. Zuerst mal verlangen, die Leute verunsichern, aber selber nicht wissen wo es steht. Immer wieder werden bei Sportbooten Rettungswesten kontrolliert. Es gibt kein Gesetz in D wo steht, dass die alle zwei Jahre auf Sportbooten geprüft sein müssen (wobei ich jetzt nicht gesagt habe, dass es nicht gut wäre). Das steht nur bei Berufs- oder gewerblich genutzen Booten/Schiffen in der Pflicht.
Aber immer wieder hört man die mündliche Verwarnung, die eigentlich núr eine Empfehlung ist.

Aber so ist das halt. Es gibt Gesetze, aber viel interessanter sind die Durchführungsbestimmungen, denn da steht vieles in verständlicher Sprache.

Hans
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