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Alt 30.11.2022, 07:34
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carandi27 carandi27 ist offline
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Boot Infos

Hallo Martin, wie auf der von Die verlinkten Seite richtig dargestellt, hat bei Kaufverträgen der Käufer die Wahl zwischen Nacherfüllung oder Lieferung eines neuen, mangelfreien Bootes.

Anders sieht es bei Werkverträgen aus und ebenso ist es bei Gebrauchtbooten anders, weil man bei letzteren davon ausgeht, dass die Lieferung eines identischen Bootes in der Regel unmöglich sein dürfte.

Evtl. hat der „Händler“ aber auch einen Vermittlingsvertrag mit Dir geschlossen? Also am besten erst einmal klären, was für eine Art Vertrag Du abgeschlossen hast und dann kannst Du Die über Deine Möglichkeiten Rat einholen.

Nur auf dem Klageweg wirst Du am Ende vor allem eins verlieren: Geld und Zeit.

Gruß
Andreas
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