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Alt 16.06.2008, 16:08
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ähm...

Also bei diesem Plastikkarterl gehts um die Form (also um das was draufsteht und wie es aussieht) nach EU Res 13?
Kroatien hat diese Form anerkannt.

Das hat jetzt nix damit zu tun, ob das persönliche Recht (Patent) anerkannt wird.

Nur wenn ich zum persönlichen Recht diese IC nicht habe, gibts eben ein Problem.

Gut, das Österreichsiche Patent zB hat diese Form nicht, weshalb es in HR auch nicht anerkannt wird und deshalb der Kapitän sich das nicht anschaut.
Anders aber beim IC, hier gibts eine definierte Form und darum gehts.

Als Vergleich: Wenn du einen Autoführerschein hast, dann hast du zB die Lenkerberechtigung für PKW. Dies ist das persönliche Recht.
Dazu hast du noch den Führerschein, dies ist die Form.
Wenn du zB angehalten wirst, und dein Recht mit der Form nicht nachweisen kann, kann dich der Polizist an der Weiterfahrt hindern.
Wenn aber dieses Recht auf anderen Weg nachgwiesen werden kann (zB Nachfrage bei der Bezirkshauptmannschaft), dann gibts eine Verwaltungsstrafe wegen nicht Mitführen des Führerscheins, aber man darf wieder weiterfahren.
Bei einem Unfall gilt aber alleine das persönliche Recht, als egal, wie die Form aussieht.

Wenn du also den IC bei einer Kontrolle nicht vorweisen kannst, kanns eben sein, dass du Probleme bekommst.
Das gleiche mit IC, die nicht dieser Form entsprechen, ist also soviel, wie wenn du gar keinen hast (zB Österreichischer Ausweis, der zwar dem IC ähnlich ist, aber nicht dem IC-Standard (zB fehlende englische Sprache) entspricht)

Zu klären wäre ja der umgekerhte Weg, siehe Koller:
Er bietet einen IC an (der muss also der Res 13 entsprechen), die Frage ist, wird aber das Patent ansich anerkannt.
Der IC alleine reicht ja dazu nicht aus, andererseits hat immer noch keiner die Bestimmung nennen können, wonach österreichische (auch MSVÖ!!!) Patente anerkannt werden.

Ich glaube nämlich immer noch, dass einzig und allein die kroatischen Patente in Kroatien offiziell anerkannt werden (weil behördlich und amtlich), die anderen Patente immer noch in einer Grauzone liegen.
Also die Anerkennung von den Versicherungen und von den Hafenkapitänen erfolgen, bei Unfällen usw schauts dann unter Umständen ganz anders aus.

Wenn man Ausbildungen vorweisen kann, wird das sicherlich kein Problem bei Kontrollen usw darstellen, aber bei Unfällen gehts dann ums Detail, und da kanns dann zum bösen Erwachen kommen.

Bin gespannt, ob und wann eine Antwort vom Ministerium kommt.

Und @Edwin: keine Ahnung, was meine Meinungen jetzt mit deinem Sponsoring zu tun hat?
Aber auch du gibst ja deine Meinung bekannt, ich glaube dir auch, aber auch du bleibst die entsprechenden Gesetzesstellen oder Antworten schuldig.
Nichts jetzt gegen dich, aber der Vorwurf in meine Richtung könnte der gleiche in die andere sein.
Ich anerkenne ja deine Meinung, aber den wirklichen Beweis von Seiten der Behörden gibts ja auch nicht, oder ?

Jeder sagt irgendwas, aber niemand kannst wirklich belegen...
Genauso wie der Koller, oder der MSVÖ oder der Berny oder andere...

Geändert von Berny (16.06.2008 um 16:16 Uhr)