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Alt 15.08.2013, 08:35
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Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hallo Ralf

Das wundert mich jetzt.Bei meiner Versicherung hiess es das bei Anhängern die Versicherungspflichtig sind wie z.b meinem Wohnwagen die PHV immer aussen vor ist und bei nichtversicherungspflichtigen eben diese in Anspruch genommen werden kann.
Aber da sieht man mal wieder wie unterschiedlich das von Versicherung zu Versicherung kommuniziert wird.
Ich arbeite ja viel mit den Versicherungsgesellschaften zusammen, da wir in der Wasserschadensanierung tätig sind. Wir hatten schon sechsstellig Schäden und die Freigabe des Schadenregulierers (mündlich) zur Trocknung und Sanierung und sofortiger Schadensbegrenzung.

Eine Woche später Widerruf. Dem Schadensabwicklungsbüro wurde seitens der VG gekündigt und plötzlich hatte mein Kunde keine rechtliche Handhabe mehr.

Fazit: Ich glaub nur noch was auf dem Papier steht und dass nur von meinem Vertragspartner. Was interessiert meinen Versicherungsvertreter sein Geschwätz vor 8 Tagen.................

Bei einem kaputten Zaun schaut sich die VG erst mal Deine Renta an.Wenn Du
viele Beiträge zahlst, wird dies schon mal aus Kulanzgründen geregelt.
Bei einem Personenschaden wird die Angelegenheit erstmal zerpflückt und auf den AGB´s herumgeritten.

Was ich jetzt wieder nach den Unwettern und Hochwassern erlebt habe.......vielleicht sollte ich auch mal ein Buch schreiben.......

Weißt Du, viele Wortwendungen und AGB´s verstehen wir einfach nicht...s.o.
Im Prinzip ist Deine Versicherung nur so gut, wie Dein Vertreter und dessen Aufrichtigkeit bei Vertragsabschluss.
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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