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Alt 22.08.2017, 15:29
scelica scelica ist offline
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Boot Infos

Hab vor 3 Jahren einen englischen Segelboottrailer - unter 750 kg - in Deutschland zugelassen. Umrüstung Lichtleiste und Ummeldung bzw. Zulassung haben so 350 Euro gekostet.
Hatte dazu einen Post von 2009 im Netz gefunden, der eine Aussage des ADAC wiedergibt.
Der ADAC meint dazu:
Aus unserer Sicht wäre im vorliegenden Fall folgende Lösung denkbar:
Der britische Anhänger wird mit einem deutschen Wiederholungskennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs versehen. Nach § 21 Abs.1 Satz 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen in einem anderen Staat zugelassene Anhänger an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen oder, wenn - wie in Ihrem Fall - ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeuges führen. Wenn also der betreffende ausländische Anhänger in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen wird, muss er also das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs an der Rückseite führen, sofern er im Ausland, hier also England, kein eigenes Kennzeichen erhalten hat. In Anwendung des Gedankens, dass Wiederholungskennzeichen nicht von der Zulassungsbehörde gestempelt werden müssen (§ 10 Abs.8 Halbsatz 2 und § 10 Abs. 9 Satz 2 FZV) kann in diesem Fall auf eine Abstempelung des Kennzeichens verzichtet werden.

Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind. Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).


Derjenige, der dies mal im Booteforum gepostet hat, hat dann noch geschrieben:
Für die Spätere Zulassung in D braucht man übrigens einen Kaufvertrag für den Anhänger (ich hatte nur einen fürs Boot mit Hänger ), den Hängervertrag hat mir der Käufer dann noch per Post geschickt. Zusammen mit der TÜV Vollabnahme nach der Montage von einigen Seitenmarkierungsleuchten, neuen Reifen, neuer Auflaufeinrichtung , dem Aufschweißen eines kleinen "angstbleches" , Bremsenberechnung, Bescheinigung vom KBA dass das Fzg nicht gestohlen ist etc etc konnte der Hänger "Problemlos" in Deutschland angemeldet werden. In der Summe wäre ein neuer Trailer dann aber doch billiger gewesen Aber so hat man halt wieder ein Behördenabenteuer mehr zu erzählen

Soweit der damalige Post, der mir sehr geholfen hat. Wie einleitend gesagt, es war nur ein kleiner Sovereign Trailer für eine 2.4 mR.
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