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Alt 26.03.2008, 21:39
stebn stebn ist offline
FahrenderBootsnutzer
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Zitat:
Zitat von Chester
Mal sehr übersichtlich zusammengefasst! Aber gilt der letzte Satz nicht nur für Deutschland? In Kroatien z.B. zählt nur das zGG der Zulassung, nicht das tatsächliche Gewicht, oder?

Reinhard

Da sind wir wieder beim Bestandschutz!!!

Es gibt auch ausländische Zulassungen die in D nicht Zugelassen sind. Die dürfen auch mit Ihren Fahrzeugen/Gespann durch D. fahren ohne bezahlen zu müssen!!

Außerdem steht im Fahrzeugschein die zulässige Anhängelast und nicht das zGG des Anhängers!!
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Gruß Stefan
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