Thema: Msvö fb1
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Alt 16.09.2008, 11:59
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
und was sagt uns Ösi das jetzt ?

Nach gängiger Meinung wäre der SBF See für Wohnsitzösterreicher nur in Deutschland gültig.
Da gibt es doch auch auf den neuen SBF See einen Vermerk das er nicht International gültg ist wenn der Inhaber keinen Deutschen Wohnsitz vorweisen kann. Bin aber nicht sicher ob das so stimmt wurde aber in Foren so geschrieben.

wenn der SBF See für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig!
hat müßte das für das Kroatische Patent ebenso gelten.
Das glaube ich auch nicht, denn im Gesetz SportbootFSV steht unter Ausnahmen :
Zitat:
2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen,
soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
und es spräche auch der Theorie eines unabhängigen Staates Österreich hohn, wenn die BRD Gesetze und Verordnungen erlassen könnte, die auch für in Ö wohnende Österreicher Geltung haben, OHNE das eine Anerkennung und Umsetzung in Ö-Recht per Gesetz gibt.

und der internationale Teil liest sich so :

Zitat:
Anlage (zu § 1 Abs. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 309 - 310
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
... (Bundesadler)
INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR FÜHRER VON SPORT- UND FREIZEITFAHRZEUGEN AUF DEN
SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN
In Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe "Binnenschifffahrt" Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen von Europa
INTERNATIONAL CERTIFICATE FOR OPERATORS OF PLEASURE CRAFT ON THE WATERWAYS NAVIGABLE BY SEA-GOING SHIPS
In conformity with resolution No. 40 of the Working Party on Inland Water Transport United Nations Economic Commission for Europe

Fahrerlaubnis/Licence/Permis/Licencia
Dem Inhaber (Angaben umstehend) wird hiermit die Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland erteilt (§ 1 Sportbootführerscheinverordnung-See).
The holder (particulars see overleaf) is hereby granted the licence to navigate
any power-driven pleasure yacht on the waterways of the Federal Republic of Germany navigable by sea-going ships (Section 1 of the German Maritime Pleasure Yachting Navigating Licences Ordinance).

Le titulaire (voir au verso) est autorise a conduire un bateau de plaisance motorise sur les voies navigables maritimes de la Republique federale d'Allemagne (Art. 1(hoch)er du Reglement relatif aux permis de conduire pour bateaux de plaisance sur les voies navigables maritimes).

Por la presente se le concede al titular (datos al dorso) el permiso de conducir
para la conduccion de barcos deportivos a motor en las vias de navegacion maritima de la Republica Federal Alemana (§ 1 Disposicion sobre el permiso de conducir barcos deportivos en las vias de navegacion maritima).
Gilt also für Wohnsitzausländer auf DEUTSCHEN SEESCHIFFAHRTSSTRASSEN UND damit natürlich rechtsgültig für Österreicher die IN D fahren wollen.
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