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Alt 06.04.2008, 22:28
goeberl
Gast
 
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na der ist mir doch keine vorstrafe wegen körperverletzung wert .
hab den anker ja schon abgeholt, war eigentlich der total nette kerl. die bewertung hab ich erst im nachhinein gesehen.
hab ihm jetzt mal ein mail geschickt, ob ers nicht doch noch ändern will. wenn nicht, schreib ich halt einen kommentar zu seinem text und die sache ist gut.
ist mir jetzt zu blöd, mich da bei ebay wegen einer ungerechtfertigten bewertung aufzuregen oder was in die richtung.
lg martin
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