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Alt 06.03.2019, 21:01
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Ich bin durch und geh mit der ganzen Kutsche wieder zu Wehring & Wolfes.
Was mir besonders gut gefällt, die haben die AGB s für den Otto Normal Bürger übersetzt, so daß man sich mit dem Vers.Kauderwelsch nicht mehr auseinandersetzen muss.

Was ich bis dto. auch nicht gewusst habe..........

Wenn der Trailer von Hand bewegt wird und einen Haft Schaden hinterläßt, dann zahlt die Privathaftplflicht.
Wenn der Trailer sich selbständig macht (ohne angekuppltes KFZ), dann zahlt die Trailerhaftplicht ( übers Boot oder separat)
Wenn der Trailer sich vom KFZ löst, teilen sich KFZ und Trailerhaft die Kosten.Heisst dann aber im Umkehrschluss,habe ich keine Trailerhaftpflicht,zahle ich trotz angekuppelten KFZ die Hälfte ? Ist mir aber auch egal, ist der Bootshaft ist der Trailer includiert.
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LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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