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Alt 12.04.2005, 21:42
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helbil helbil ist offline
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Hallo Dirk
es muss in Deutschland die Reifengröße in den Papieren eingetragen sein. Die Grundreifengröße ist in Zeile 20 eingetragen, die Felgen sind in Zeile 33 (Bemerkungen ) eingetragen. Wenn Du wirklich keine Reifen eingetragen hast, dann ist das einfach vergessen worden, und gibt Dir nicht das Recht einfach zu montieren was Du willst. Es spricht aber nichts gegen Alufelgen, Du musst aber den Weg über einen Reifenhändler gehen, der dir eine Kombination raussucht. Dann führt der Weg über den TÜV bei dem Du vorab abklährst ob die Kombination eingetragen wird. Lochzahl, Lochabstand müssen auf jedenfall stimmen, das Mittenloch groß genug sein, wenn die Nabe eine Zentrierung hat muss das Mittenloch dieser Zentrierung entsprechen. Die Einpresstiefe regelt wie weit die Felge rein oder rauskommt, je kleiner das Maß desto weiter kommt die Felge raus. Bei einem Anhänger dürfte das Toleranzfeld recht groß gesteckt sein.
Die Breite dürfte in deinem Fall viel schwieriger werden, da Du jetzt wahrscheinlich nur einen 4,5 Zoll breite Felge hast. Die Alufelgen gehen bei mindestens 5,5 Zoll los, d.h. die Felg ist 2,5 cm breiter. Die 2,5 cm verteilen sich bei gleicher Einpresstiefe mit je 1,25 cm nach innen und nach außen. Du mußt jetzt erst abklären, was ist Platz nach innen zum Rahmen, und was ist Platz nach außen, bis der Reifen aus dem Radkasten rausschaut.

Ein Anhänger gebremst mit 650 Kg Zgg ist sinnvoll wenn jemand ein leichtes Auto hat, mein Punto dürfte ungebremst nur 400Kg, und gebremst 1000Kg ziehen.
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Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
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