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Alt 21.05.2022, 17:13
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Eljot Eljot ist offline
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Zitat von schwarzwaelder50 Beitrag anzeigen
schick, aber der Lichterbalken ist der Abschluß vom Trailer und nicht der AB. Das wird im TÜV nicht gefallen. Ist ja auch kein Problem, musst halt nur die Streben zur Lichtleiste verlängern, das ist ja kein Akt.
ps: In Italien z.B. muss alles was über die Lichter hinaus steht durch ein Warnschild markiert sein, die haben ein Auge für sowas und kassieren da gerne ab..
den tüv interessierts wohl eher weniger?! die frage ist was die kontrolletis der jeweiligen länder sagen, bzw. da die bestimmungen sind? dachte ein gegenstand darf bis zu max. 1m nach hinten überstehen solange gekennzeichnet?
klar könnte ich das gestänge verlängern, aber wenns nicht notwendig ist würde ich es so lassen!
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outborder (23.05.2022)