Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 31.03.2016, 15:11
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 713
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

"SONDERREGELUNG
BINNENZULASSUNG + SEEBRIEF
Diese Variante kann nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
· Länge der Yacht über Alles beträgt mindestens 5 m und nicht mehr als 10m
(einschließlich der Angabe zusätzlicher Abmessungen der Yacht - dient zur
Berechnung der Brutto- bzw. Nettoraumzahl
· Die Yacht wird nur im Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt) eingesetzt
Hierzu stellen Sie bei Ihrer zuständigen Landesregierung oder Ihrem zuständigen Magistrat ein formloses
schriftliches Ansuchen für Binnenzulassung und zugleich auch ein Ansuchen auf Ausstellung
eines Seebriefes."

Das heißt doch, dass ein der Eigner sich entscheiden muss, ob er mit einem Boot zwischen5 und 10 m außerhalb der 3 Nm fahren möchte (und auf keinen Fall Binnen) oder ob er Binnen fahren möchte , dann auf dem Meer nur innerhalb der 3 Nm, oder?
Die österreichischen Regeln sind mir immer mehr ein Rätsel...
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten