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Alt 21.03.2006, 14:09
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Wenn er das Boot mit E-Motor zulässt und will dann den 4-PS dranhängen erlischt die Zulassung, er muss sie dann auf die neue Boot/Motorkombination umschreiben lassen bzw. den Motor als Zweitmotor eintragen lassen.
Ich würde die Zulassung ja auch mit den 4 PS machen. Für den E-Motor braucht er doch anscheindend keine.
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