Einzelnen Beitrag anzeigen
  #46  
Alt 29.06.2017, 09:48
preirei
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
Moin,
schön das das geklärt ist, Danke dafür!

Andreas, ich frage mich nur ob eine Versicherung bezahlt wenn der (nicht strafmündige) fünfjährige jemand anderen unterbuttert/plattmacht?

Manche Gesetze sind mir unverständlich, echt jetzt, vierzehn hätte ich nichts gesagt, aber ohne Beschränkung........., wenn ich mir so manchen Honk hier ansehe (nicht hier im Forum, in der Stadt), die würden echt ihre fünfjährigen fahren lassen.

Gruß Peter
Es handelt sich in Wirklichkeit ohnehin um keine unbeschränkte Freigabe:

Zitat: "Allerdings und das bitte ich zu beachten, darf nach § 3 Absatz 3 Satz 1 SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert ist. Auch ein Kind darf ein Fahrzeug nur führen, wenn es geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Hier obliegt es, wie schon bislang im Seebereich, den Erziehungsberechtigten, zu beurteilen, ob ihre Kinder unter Berücksichtigung der Grundsätze guter Seemannschaft und den damit verbundenen Anforderungen zum Führen eines derartigen Sportbootes geeignet sind."

Es geht um die geistige Reife und auch um die körperlichen Voraussetzungen ein Boot zu führen - wenn da was passiert, wird auch der Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen - und spätestens vor dem Kadi ist dann Schluss mit lustig!
Mit Zitat antworten