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Alt 27.09.2005, 14:56
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Wenn das ganze Schule macht, so könnte das auch für alle Länder interessant werden, die eine Küste haben.
Mit dieser Regelung könnte es so kommen, dass ein Österreichisches Binnenpatent nicht mehr wie bisher als gültiges Patent für den FB1 gilt (ich persönlich kenne das jetzt aber nur aus HR, wie das zB in I oder D ist, weiß ich auch nicht!)
Ich zietiere mich jetzt selbst aus dem anderen Thread :
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Aber Vorsicht, das ICC (bei Euch IC) ist KEIN internationaler Ausweis sondern ein Österreichischer der natürlich nicht von allen Staaten (insbesonderer nicht EU-Staaten) anerkannt werden MUSS .
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Dies Resolutionen UN / EU sollen die Mitgliedstaaten verpflichten wenigsten ein Papier zu verlangen, welches Sie aber anerkennen ist Sache der Mitgliedsländer.
Die Deutschen Behörden erkennen z.B. das englische ICC an, das ist aber immer noch bi-lateral geregelt.
Es kann auch nicht anders sein, da ja der Unterricht (Stoff) und auch die Prüfung nicht international geregelt ist.
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