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Alt 27.09.2005, 17:13
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
berny, das ist keine EU Resolution glaub ich. ist das nicht eine UN Regelung?

Und was ich immer wieder befürchte - ist in den Staaten die das laut Liste umgesetzt haben, dann nicht ICC Pflicht? Und das waere fuer Österreicher definitiv ein vom MSVÖ umgeschriebener zumindest FBII. Einen Binnenschein schreiben sie ja naturgemaess nicht um.

cu
martin
Also das ist eine von der EU adaptiertes Papier der UN soweit so gut.
Ihr macht IMHO den Fehler zu glauben, dies wäre nun gültiges Recht - mitnichten, es ist ein zaghafter Versuch Minimalregeln einzuführen.
Als Lord Byron das Yachtsgeln erfunden hatte gab es keine Scheine

Man sagt wenn jemand im Land A einen Schein erhalten hat, für dies Boot (Grösse/Gewicht)und das Revier (Binnen / Küste etc) dann soll der auch vom Land B akzeptiert werden.

Da es nun keine einheitlichen Ausbildungs und Prüfungsverfahren gibt (noch nicht einmal in der Berufsschiffahrt) kann man sich nur so helfen, das eine amtliche Stelle ein Person für Kompetent im Sinne der Regel UND im Sinne der Versicherungen (das ist das wichtigste!!!) erklärt.
Die Resolution verlangt nun von jedem Land ein solches Papier von einem Skipper zu verlangen, also wenn früher die Engländer (die auch keine Scheine kannten, bis vor wenigen Jahren noch nicht einmal einen Autoführerschein) mit einer Yacht nach xy-Land segeln durften, so soll nun von Ihnen ein ICC verlangt werden. Natürlich eines das in England ausgestellt wurde, und das nur ein Engländer erwerben kann.

Ob das xy Land dieses englische ICC anerkennt oder nicht liegt aber im belieben das besuchten Landes. Deutsche Skipper sind hier bevorzugt, da wir schon lange Scheine kennen und in unserer Organisationswut bi-lateral organisiert haben, dass die dt. Scheine anerkannt wurden, deswegen hatten wir ja auch in den letzten Jahren das Chaos der dauernd geänderten Scheine / und Namen dafür .

Wenn ich das jetzt auch von den Kosten her richtig begriffen habe, wäre es für Österreicher doch viel interessanten ein HR Schein zu machen und diesen dann in ein ICC umzuwandeln zu lassen, aber HR darf natürlich kein ICC für einen Ö-Bürger ausstellen.
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