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Alt 01.04.2018, 15:53
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von grauer bär Beitrag anzeigen
[...]Praktisch sieht man mit einem Scheinwerfer auf dem Wasser aber weniger als ohne. [...]
Hallo

Dann hast Du aber noch noch gesehen, wenn so ein Frachtkahn oder Flußkreuzschiff um die Ecke kommt :). Da geht die Sonne auf. Da weiß man am RMD Kanal schon 5 Minuten vorher, daß man bald die Angel einholen muß .

Aaaaber ganz allgemein ist sowas eigentlich nicht zulässig, wenn ich §3.05 und §3.06 der BinSchStrO zu Grunde legen würde : Um Links zu sehen, bitte registrieren


Gruß Ulf

Geändert von ulf_l (01.04.2018 um 16:01 Uhr)
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