Zitat:
Zitat von ad-mh
In Deutschland werden Straftaten verfolgt, wenn beide Beteiligte Deutsche sind, die Tat aber im Ausland geschehen ist.
Das ist in AT gleich.
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falsch.
es kommt die die Tatbestände und deren damit verbundenen Höchststrafen drauf an.
Dazu muss der Tatbestand im Ausland überhaupt strafbar sein. gerade zweiteres ist in diesem Fall in Frage zu stellen.