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Alt 27.08.2014, 11:21
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Das macht die Sache aber nicht besser!! Wenn ich die Strafe einmal bezahlt habe ist es mit Einspruch vorbei. Mit welchem Recht schneidet Österreich, Italien oder sonstwer einen "Ausländer" vom Rechtsweg ab?

Ich habe in Wien zurecht eine Parkstrafe erhalten, aber die Höhe war meiner Meinung unangemessen hoch (80,- €). Also Einspruch gegen die Höhe der Strafe und gut wars. Ich habe dann die angemessene Strafe (35,- €) bezahlt. Selbst Schuld, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wieso soll diese Vorgehen für einen "Ausländer" nicht möglich sein?

Das dem offensichtlich so ist muss ich zur Kenntnis nehmen, aber in Ordnung kann das nicht sein!

Bernhard
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