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Alt 26.03.2008, 21:02
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Chester Chester ist offline
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Zitat:
Zitat von stebn
Ihr müsst Anhängelast und zGG auseinanderhalten!!


Ab 750kg zGG muss ein Anhänger eine Bremse haben....deshalb kannst du deinen auch nicht auflasten lassen.


zGG wird im abgekoppelten Zustand gewogen ( Achslast + Stützlast ) und darf nicht höher sein als eingetragen.

Anhängelast ist das gewogene Gewicht abzgl Stützlast.

Z.B. ungebremster Anhänger 750zGG!! Diesen Hänger darfst du mit einem Fahrzeug ziehen dass eine ungebremste Anhängelast von 675kg hat. Da die restliche Stützlast (75kg) dem Zugwagen zugerechnet wird.

Rein theoretisch dürftest du mit deinem Auto ( wenn das ungebremst 750kg ziehen darf) einen ungebremstenTrainer ziehen der 825kg zGG hat.... Aber diesen gibt es nicht da ungebremste Trailer max. 750 zGG haben dürfen!!

Natürlich dürfen Hänger von 2000kg zGG von einem Fahrzeug gezogen werden dass z.B. nur 1400 kg ziehen darf. Der Anhänger darf dann aber nicht mehr wiegen wie das Auto ziehen darf zzgl Stützlast.
Mal sehr übersichtlich zusammengefasst! Aber gilt der letzte Satz nicht nur für Deutschland? In Kroatien z.B. zählt nur das zGG der Zulassung, nicht das tatsächliche Gewicht, oder?

Reinhard
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