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Alt 10.05.2004, 20:01
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

So, nochmals nachgefragt und hier eine Erklärung:

Es gibt im Internationalen Führerschein nur den Unterschied des Inland Water und Costal Water.
Für den Begriff Inland Water werden auch Küstengebiete innerhalb der 3-Meilen Zone angesehen. Die 3-Meilen Zone ist von letzten Land (also auch Inseln!) aus zu sehen.

Schiffsführerpatente für Seen und Flüsse (in Österreich heißen die so) gelten im Internationalen Führerschein (Dieser muß natürlich vorhanden sein, kann aber nachgemacht werden, dabei sind nur die Druckkosten zu bezahlen) als Inland Waters . Damit gilt die 3 Meilen Zone.
Außerhalb dieser Zone muß der Führerschein für Costal Waters vorhanden sein.

Wenn in Zukunft über dieses Thema diskutiert wird, sollte dann auch die 3-Meilenzone entsprechend erwähnt werden.

Es ist also bei diesen Definitonen immer die 3-Meilen Zone zu berücksichtigen (zB Küstengewässer innerhalb der 3-Meilen Zone)

Soweit ich weiß, gibt es auch noch andere im Forum, die an einer Lösung bezüglich Donaupatent in Verbindung mit Costal Waters drann sind, da weiß ich über den Stand der Dinge nicht bescheid.

Die Bestätigungen, die von diversen Verbänden oder anderen Institutionen angeboten werden sind rechtlich nicht haltbar. Ohne jemanden auf die Füße treten zu wollen, dabei gehts aber meistens nur um das Geschäft.

Es macht keinen Sinn, etwas zu bestätigen, was rechtlich vorhanden ist.
Ebenso ist es bedenklich, etwas zu bestätigen, was rechtlich nicht vorhanden ist.

Zu was also überhaupt was bestätigen ?

Ich würde als Exekutivbeamter auf Bestätigungen irgendwelcher ausländischen Vereine sowieso nichts geben.

Wo wir bei den Patenten der Deutschen sind (Um Links zu sehen, bitte registrieren):
Ich gebe nichts auf ein Patent, welches von einem ausländischen Verein ausgestellt wurde. Wenn ein Patent aber von einer ausländischen Behörde stammt, dann wird das anerkannt.

So, ich hoffe jetzt, einiges zur Klärung beigetragen zu haben. :hä: :hä: :hä:
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