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Alt 27.02.2018, 13:03
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Na ja - ich werde berichten wie es weitergeht. Momentan klemmt es an der zweiten Nachkommastelle, aber ich warte einmal das Gutachten des Sachverständigen ab. Der muss zu dem Problem ja auch eine Meinung haben. Ich habe bis dato alles bekommen was ich wollte, es waren aber immer Argumente meinerseits nötig. Vielleicht finde ich ja einen Präzedenzfall, vielleicht werde aber auch ich einer. In der Wasserstraßenverkehrsordnung steht nur etwas von mehr als 4,4 kW in den Schleusenbereichen. Für die Wasserstraße selbst steht nichts. Dann gibt es noch eine Info der WKO von "weniger als 4,4 kW nur in den Staubereichen". Bin schon gespannt.
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Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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