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Alt 12.06.2008, 16:19
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herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von Gummizwerg
Ist das tatsächlich so? Ich meine worauf könnte man sich berufen im Fall des Falles??
nur auf die Österreichischen Vorschriften, die ja nix vorschreibt
In Deutschland ist es zumindest so das die Vorschriften des Heimatlandes gelten anders sieht es in Kroatien aus die schreiben ein GÜLTIGES MSVÖ/SVÖ/SBF SEE/HR Patent A oder B vor.

Ob jetzt jedes Organ in den Urlaubsländern die Österreichischen Vorschriften kennt mag ich nicht zu beurteilen.
Die Wartezeit bis zur Klärung wird mit Sicherheit die Urlaubsfreude etwas dämpfen.
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Gruß
Herbert