Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 30.04.2005, 08:22
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von woso
Der IBS ist ein Schein der auf einer Vereinbarung der Mitgliedsländer bei der UN ( United Nation ) beruht. Die Gültigkeit und dauer ( 2 Jahre ) sind in dieser Vereinabrung festgelegt. Also keine " Verbandszertifikat " auch wenn dieses Gerücht immer wieder vorgetragen wird.

Gruß
Wolfgang
Ähm, das mußt du mir jetzt erklären:
Das Dokukment wird aufgrund der EU-Res 13 erstellt. Das heißt aber immer noch nicht, dass es ein amtliches Dokument ist.
Also doch ein Verbandszertifikat? (letztendlich ist es egal, wie man sowas bezeichnet, es ist aber kein amtliches Dokument!) Die selbe Diskussion gabs schon mal in Österreich, wo die Verbände anfänglich behaupteten, ihr "Patent" sei amtlich, aber letztens doch feststellen mußten, dass dem nicht so sei.
Amtliche Dokumente können nur von Behörden oder in Auftrag von Behörden ausgestellt werden.
Die Erlaubnis oder die Anerkennung von Dokumenten von Verbänden machen diese nicht zwingend zu amtlichen Dokumenten !

Man sollte also den Verbänden bei ihren Angaben nicht immer alles glauben, es stellt sich somit die Frage, wer was immer fälschlich behauptet !

Dies stellt jetzt nicht die Gültigkeit des IBS in Frage, aber man sollte bei gewissen Definitionen genauer sein.

zB Wenn zB der IBS für Grenzübertritte anerkannt wird, macht es diesen noch lange nicht zu einem amtlichen Reisedokument (hier gibts Personalausweis, Reisepass, Konventionsreisepass, usw)
Mit Zitat antworten