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Alt 26.06.2005, 19:15
rotbart
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Zitat von Rotti
Hi Ferdi u. Michel!

Ich muss vielleicht meine Frage anders forumulieren. Wenn ich ein funktionsfähiges Seefunkgerät in HR an Board habe welches ATIS und DSC Funktione haben, wie muss ich das anmelden bzw. muss ich es überhaupt anmelden um die DSC - Funktion des Gerätes verwenden zu dürfen. Hängt das Eine (Atis) mit dem Anderen (DSC) in Verbindung. Da blick ich nicht ganz durch Österreichhat in diesem Fall momentan keine Bedeutung für mich. Kann ja zu Hause das Gerät ausbauen....


Gruß Mathias
Die Sache ist relativ einfach
ATIS = ist eine Nummer, die das Funkgerät und den Besitzer identifiziert, diese Nummer wird IMMER mitgesendet, wenn Du das UKW BINNEN benutzt.
Kann aber nur von WaschPo etc. empfangen werden, damit die Dir dann ein Ticket/Knöllchen austellen können, wenn Du Unsinn gemacht hast.

DSC ist ein ANRUFverfahren auf See, dazu brauchst Du die schon genannte MMSI Nummer, die muß im gerät einprogrammiert sein, darfst Du auch nur auf See benutzen (wissen aber viele geräte von allein )

Beides kannst Du in D (und wohl auch in A) als LEGALER EIGENTÜMER eines UKW Gerätes gegen Bezahlung bekommen. (in D bei der RegTP)

DU DARFST DIESES GERÄT ABER WEDER AUF SEE/NOCH BINNEN BENUTZEN, wenn Du nicht den korrekten Schein hast.

Machst Du es trotzdem und wirst erwischt - Einzug des Gerätes und Strafen je nach Land bis 10.000,-- EUR (ja sogar bis 6 Monate feste Wohnung mit Gittern)
MERKE : ATIS und DSC sind Gerätegebunden / Strafbar ist das benutzen
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