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Alt 01.06.2016, 11:30
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Zitat von marcus Beitrag anzeigen
Hallo
Ich versuche mal klarzustellen:
Nachfolgendes gilt nur für deutsche Fahrerlaubnisse:
1. Anhänger hat maximal das 1,4 fache des zGG des Zugfahrzeugs.
... bei durchgehende Bremsanlage, also keine Auflaufbremseinrichtung...


Das ergibt dann 18 Tonnen für den "alten Klasse 3-Schein".
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