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Alt 03.05.2004, 09:12
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Sven,

die WSA (WasserSchiffahrtsÄmter-siehe unter Um Links zu sehen, bitte registrieren, weiter Freizeitschiffahrt) sind im Allgemeinen nicht so pingelig wie das BSH (BundesamtfürSchiffahrtundHydrografie=Flaggenauswe is, wird in Frankreichs Küsten verlangt), wo Du den Kaufausweis wirklich nachweisen mußt mit Zahlungsquittung.

Mit der Rechnung für D/Boot (Typ+Nr.) und den Angaben über den stärkeren 5 PS Outboarder mit Typ und Nummmer angeben (den 4 PS Motor nur falls Du öfters auch diesen einsetzen möchtest diesen mit angeben) und Deinem Personalausweis, müßte die Zulassung für Dein kleines Schlauchboot klappen. Kann ev. sogar per FAX erledigt werden, wie es hier einige schon gemacht haben. Die Kosten beim WSA liegen bei Eur 18 oder 19, und die Zulassung gilt solange wie Du Dein Boot nicht weiterverkaufst ohne das diese zwischenzeitlich wieder erneuert werden muß, übrigens auch im Ausland, da es eine amtliche deutsche Zulassung ist.

Erst bei wirklich größeren Bootswerten und stärkeren Motoren werden sie aufmerksamer und wollen Nachweise sehen. Sollte nach der Herkunft der Motoren tatsächlich gefragt werden, dann kannst Du sicher auch den Verkäufer bzw. den Schenker nennen, von denen Du die Motoren hast. Ich finde Ehrlichkeit führt hier weiter. Außerdem kannst Du Dir sicher entsprechende Bestätigungen nachträglich von Deinen Gönnern einholen, falls es Wiedererwartens nicht wie oben erwähnt klappen sollte.

Ich halte garnichts von getürkten Papieren, zumindest nicht in Deutschland.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
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