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Alt 04.02.2016, 13:58
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Dirk

Hallo Dirk,

leider bin ich spät dran mit meiner Antwort weil ich´s vorher leider
nicht gelesen habe.

Also, wenn Du 140 drauf hattest, nix laufen
Bei 150 wäre das schon anders.

Evtl. zählen mildernde Umstände, da Du ja beweisen kannst, dass
Dein Vater tatsächlich einen Notfall hatte.

Solltest Du also geradeso drüber sein, könnte ein Gericht -da Du ein
unauffälliger gesetzestreuer Fahrer bist- Gnade vor Recht ergehen
lassen.

Wichtig wäre, dass die Geschwindigkeit (es werden ja auch immer 3 kmH
abgezogen) mit der Du gefahren bist vorliegt.

Sollte es vor Gericht gehen, ist "untertänige" Haltung besser als alles
andere. Hoffen wir einfach, dass Du nicht mehr als 140 drauf gehabt hast.

Bei 141 km wäre es nämlich ein einmonatiges Fahrverbot, jedoch ist hier
ein Einspruch möglich, welcher auf Grund der besonderen Situation bei
einem gnädigen Richter sicher Erfolg hätte.

Bitte sag mal durch, wie schnell Du warst, wenn das Schreiben kommt.

Gruß Erich

Geändert von Erich der Wikinger (04.02.2016 um 13:59 Uhr) Grund: Schreibfehler
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