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Alt 22.04.2004, 11:24
flachlandtiroler flachlandtiroler ist offline
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Habe die Lösung gefunden:

Allgemein (§46 Brandenbg. Landeswassergesetz):
(1) Schiffbare Gewässer darf jedermann mit Wasserfahrzeugen befahren, sofern dies nicht nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften untersagt ist. Schiffbar sind die in der Anlage zur Rechtsverordnung nach Absatz 2 Nr. 1 bestimmten Gewässer. Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Bestimmung weiterer schiffbarer Gewässer oder deren Aufhebung beantragen."

Schiffbare Gewässer:
1. Bundeswasserstrassen
2. Landesschiffartsgewässer, diese sind als Anlage den Landeswassergesetzen zu entnehmen. Dort sind Motoren erlaubt. Je nach größe des Bootes und des Motors müssen jedoch Berechtigungen und Scheine vorgelegt werden (Sportboot-Führerscheine etc.).

Generell gilt auf nicht schiffbaren Gewässern : Motorverbot, d.h. Boote ja, aber nur Eigenantrieb.
Zu finden im Wassergesetz unter der Rubrik "Gemeingebrauch". (Z.b. § 43 Brandbg. Landeswassergetz :
"(1) Jedermann darf oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Gewässer, aus denen zur Trinkwasserversorgung Wasser entnommen wird, zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung benutzen."

weiter heisst es:
"(3) Die Wasserbehörde darf ab 1. Januar 1995 das Befahren mit Fahrzeugen, die durch Motorkraft angetrieben werden, auf nicht schiffbaren Gewässern im Einzelfall nur gestatten, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird." - D.h. mit Antrag könnte man eine Gestattung des Befahrens mit Motorkraft erhalten.

Desweiteren gilt z.B. für Land Brandenburg ab 01.01.2005 eine Art Emmisionsgrenze für Benzin- und Dieselmotoren. Welche Grenzen einzuhalten sind steht ebenfalls im Brdbg. Landeswassergesetz.

So oder so ähnlich steht es im wesentlichen in allen Landeswassergetzen.

Hat mich gestern 2,5 Stunden Suche in der Buchhandlung gekostet. War es aber Wert !!!! Jetzt ist man etwas schlauer.

Mit Gruß Euer Thomas
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Es grüßt der Thomas
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