Thema: Msvö fb1
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Alt 16.09.2008, 19:37
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat von scip Beitrag anzeigen
Das Gerichtsurteil, von dem ich schrieb war, wenn auch schon vor ein paar Jahren in der Yacht Info in Fettdruck „ Im Namen der Republik.“ Wenn ich die Reaktionen so sehe, verstehe ich nun genau wer schwer Verbandslastig ist..

Werde morgen nachsehen und wenn der Text nicht zu unfangreich ist auch abtippen.
In jeden Fall Ausgabe der Yachtinfo und Aktenzahl berichten.

Bin schon gespannt auf die Reaktionen von bestimmtem Personenkreis. Die wissen , meiner Meinung nach von diesem Gerichtsverfahren und den Inhalt genauestens bescheid..
scip
Also Verbandslastig ist hier sicher keiner. Es ist halt nur so, dass dieses Thema seit Jahren (einfach mal nachlesen ) hier diskutiert wird und bereits allerlei Betrachtungswinkel aller möglichen Situationen ausgeleuchtet wurden, das bisherige Ergebnis aber immer noch im Unklaren liegt.
Deshalb ist einfach jeder daran interessiert, neues zu diesem Thema zu erfahren.

Wenn jetzt jemand daherkommt und irgendwelche Neuigkeiten verkündet, die sich dann halt als nichts neues herausstellen, darf man sich nicht wundern, wenn so manche User darauf skeptisch oder sogar ungehalten regaieren.

Immerhin warten viele hier schon lange auf eine vernünftige Lösung, die sich, wie man erkennt, bald (oder auch nicht ?) abzeichnet.

Faktum ist auch, dass für Österreicher in Kroatien derzeit entgegen allen möglichen Behauptungen nur das kroatische Patent absoltute rechtliche Sicherheit gibt, alles andere kann (leider) nicht genau geklärt werden.
Dies resultiert daraus, dass das kroatische Patent ein behördliches in Kroatien ausgestelltes Patent ist und somit von Kroatien auch wirklich anerkennt werden muss.
Alle anderen Patente können keiner Resulution (außer der Resolution, wie ein IC auszusehen hat!) zugeordnet werden, somit ist eine rechtliche Anerkennung sehr umstritten.
Es gibt allerlei Argumentationen für diverse Patente (angefangen vom Binnenpatent, welches laut Kroatienverordnung Gültigheit haben müßte, bis zu den diversen FB-Patenten des MSVÖ, deren diverse Stellen selbst eine amtlichkeit zuordnen, deren Gültigkeit aber wiederum in keiner einzigen bilateralen Vereinbarung nach weisen können, usw usw usw), aber es konnte kein einziger schriftlicher Nachweis erbracht werden.
Diverse Berichte bezüglich Anerkennungen sind zwar schön, haben aber leider keine rechtliche Grundlage bzw die eindeutige rechtliche Grundlage konnte bis dato nicht geklärt werden.

Wenn die Schiffsführerschule Ebner also neue Erkenntisse über diese Thematik hat, nur her damit

Wenn nicht, muss ich den Vorrednern leider recht geben, viel Lärm um nix!

Und noch etwas möchte ich bei diesen ganzen Diskussionen einwenden:
Es ist immer schön, wenn eine Schiffschule eine Gültigkeit bestätigen kann, es wäre aber auch nett, wenn genau diese Schiffschule diese im Schadensfalle auch garantieren und im negativen Falle die Haftung übernehmen könnte.
Weil genau hier ist es leicht, sich aus der Verantwortung zu ziehen!
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