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Alt 12.03.2011, 14:26
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Du brauchst die Papiere nicht nur in Österreich, sondern auch in DE und sonst in der EU.

Mal etwas grundsätzliches, weil genau hier gibt es anscheinend immer wieder Unstimmigkeiten:
Nur weil die Registrierungsstellen Boote ohne diese Papiere zulassen, heißt das noch lange nicht, dass man diese NICHT braucht

Hier scheint es gerade bei den deutschen Freunden durch die bisherige Handhaben etwas an Unwissenheit zu geben.

Wie schon erwähnt, wird sogar darauf hingewiesen, dass Versicherungen aussteigen können, sogar ein Boot an die Kette gelegt werden kann.

Die Streitfrage ist aber letztlich nur, ob diese Bescheinigung notwendig ist, oder ob zB ein "Typenschild" als Beweis dafür ausreicht.

Die Österreicher sagen derzeit dazu "nein", mit der Begründung, dass aufgrund dieses "Typenschildes" nicht hervorgeht, wofür diese CE eigentlich ist.

@Peke: nein, du brauchst sie nicht, aber wenn du den Motor ohne diese CE-Bescheinigung verkaufst, und den Käufer darauf nicht hinweist, würde das ein Verschweigen eines wichtigen Mangels gleichkommen, die rechtlichen Konsequenzen werd ich jetzt nicht erörtern (Gilt jetzt zB nicht für mich, da ich es ja weiß ).

Es sollte jedem klar sein, seit 1998, und das gilt auch für DE!!! ist eine CE für Boot und Motor für den Betrieb in der EU absolut notwendig.

Die Frage ist also, wie beweise ich, dass eine CE vorhanden ist oder nicht.

@Jürgen:
Ja, es stimmt, grundsätzlich hat der Hersteller für die CE zu sorgen.
Jein, eigentlich derjenige, der das Boot in der EU zum Endverbraucher bringt, also eigentlich der Händler....
Der wird kaum ein Produkt ohne CE verkaufen, also schwarzer Peter retour zum Hersteller...
Für den Kunden ist es leichter, er kann sich an den Händler wenden.
AAAAABER:
Wenn irgendjemand diese Bescheinigung zB verliert, wer ist dann verpflichtet, diese wieder auf den Markt zu bringen?
Der Hersteller nicht unbedingt, er hat es ja getan, der Händler auch nicht, soferne er beim Verkauf diese dabei hatte, also wer dann?
Viele Händler haben die CE als Kopie liegen, auch als Beweis, dass sie dieses Produkt nicht ohne in Verkehr gebracht haben.
Ergo ist die Wiederbeschaffung ein Ding von Gut-Will des Herstellers oder des Händlers, aber kein Muß!!!

Letztendlich ist der Besitzer selbst dafür verantwortlich.

Zum Motor selber: wie man also herauslesen kann, ist diese CE bei der Versteigerung vorhanden gewesen, der Käufer hat aber verabsäumt, diese auch mitzunehmen.

Kann sich also jetzt jeder denken, wer den Buhmann hat.

Derzeit besteht für mich kein Interesse an diesen Motor, weil ohne CE für mich wertlos. (heißt nicht wertlos generell, weil außerhalb der EU ist das zB kein Problem!)
Wenn diese Bescheinigung auftaucht oder zu ermitteln ist, ist der Motor wieder im Geschäft.

So einfach ist das.


Und ja, man sollte vielleicht unwissende Käufer im Vorfeld auch über diverse Foren aufklären, wie man ja vermehrt sieht, ist die CE immer mehr ein Thema, auch in Deutschland.

Letztlich müßte man auch die rechtliche Frage klären:
Ist ein Privatverkäufer verpflichtet, eine CE für das Produkt mitzugeben oder nicht?
Muß der Verkäufer bei einem fehlen der CE darauf hinweisen, dass das Verkaufsobjekt nicht in der EU in Betrieb genommen werden kann?
Wie weit muß der Verkäufer beweisen, dass eine CE schon vorhanden war?

Eines ist auf jedenfall klar, diese Verantwortung kann man nicht auf den Käufer abwälzen, außer er will das dezitiert !

Ach ja, man kann ja eine neue CE beantragen, zB bei Um Links zu sehen, bitte registrieren -> Kosten und Sinnhaftigkeit leider unbekannt, konnte mir auch der Sachverständige von OÖ nicht sagen.

@Mod: vielleicht könnte man diesen Thread mal trennen, vom eigentlichen Thema weg...
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