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Alt 30.07.2010, 20:40
gugeli gugeli ist offline
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Muß aber dazu sagen, dass die Dachlast nur vom Hersteller vorgegeben wird, und rechtlich in den Papieren nicht in erscheinung tritt.
Wie das später vor Gericht ausglegt wird, weiß ich nicht.
Man wird dann wahrscheinlich wegen unzureichender Ladungssicherung in Regress genommen.
Habe bei meinem Auto Dachträger anbauen lassen wo der Hersteller der Dachträger für mein Fahrzeug eine Dachlast von 150Kg freigibt.
War bei verschiedenen Tüv-Stellen, jeder sagte mir das muß nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Selbstverständlich werden bei einem Unfall aus 150 Kg gleich das vielfache.
Und ob man das mit Gurten absichern kann ist fraglich.
Allerdings wenn ich meine früheren Fahrradträger anschaue, war das alles auch nicht so fest.
Aber wenn ich die gewerblichen Transporte z. B. Holztransporte wie die gesichert sind sehe, dagegen ist mein Schaluchi bomben fest.
Also wird es später eine Auslegungssache vom Gutachter sein.


Gruß Joachim

Geändert von gugeli (30.07.2010 um 20:47 Uhr)
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