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Alt 05.11.2003, 08:06
Michel
Gast
 
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Hier noch eine Anfrage an den DMYV Deutschen Motor Yacht Verband

Sehr geehrte Frau Mazzoni,
sehr geehrter Herr Krucynski,

ich vertrete eine lockere Gemeinschaft von Schlauchbootfahren aus dem Europäischen Raum.
Diese Interessengemeinschaft beteht zur Zeit aus Personen aus: Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Griechenland, Groß Britannien.

Nun ist es dort so, dass wegen den Schlauchbooten sehr viele "Neulinge" im Breich Wassersport dazu kommen, da wir auch regelmäßig Treffen veranstalten möchten, taucht immer wieder die Frage nach der Gültigkeit von Nationalen Führerscheinen im Ausland und umgekehrt auf.

Es tauchen immer wieder Fragen auf, ob und wie welche Führerscheine, im Ausland oder bei uns in Deutschland anerkannt werden. Zur Zeit diskutieren wir gerade das Thema Deutschland, und da speziell die Donau.

Da es sich um eine Internationale Gemeinschaft handelt und wir unser nächstes Treffen auf der Donau nähe Passau planen, nun die Frage ob die Österreicher bei uns mit Ihren Patenten fahren dürfen.

In Österreich gibt es zwei Patente, eines für "Flüsse und Seen" und eines für die Donau speziell. Nun meinen viele der Österreicher, dass das "Flüsse und Seen Patent" reicht um auf der deutschen Donau zu fahren.

Ich meine aber bei ELWIS gelesen zu haben, dass Deutschland, von ausländischen Sportbootfahrern, jenes Patent verlangt, dass auch im Heimatland vorgeschrieben ist. Das hieße doch für die deutsche Donau, das österreichische Donaupatent.

Auf dem Rhein müssten die Österreicher hingegen mit dem "Flüsse und Seen" Patent fahren dürfen.

Ich hingegen aus Deutschland dürfte nehme ich an, mit meinem Binnenschein auf der österreichischen Donau fahren da es ja hier kein spezielles Patent für die Donau gibt.

Auch ist die Frage "Italien" aufgetaucht. In Italien darf man ohne Führerschein Boote bis 30kw fahren. Das gilt aber für Italiener, ein deutscher oder österreichischer Staatsbürger, bräuchte aber einen Führerschein Küste, da im Heimatland ja ein Führerschein ab 5 PS vorgeschrieben ist. Ein Italiener dürfte aber im Gegenzug auch bei uns ein Boot mit 3KW ohne Führerschein fahren.

Nun die Frage, können Sie mir helfen oder mir zumindest mitteilen, wo man das am besten für ganz Europa nachlesen kann, am besten von einer amtlichen Stelle. Damit niemand von uns ohne das entsprechende Dokument fährt und vielleicht den Versicherungsschutz riskiert.

Ich würde mich sehr freuen, etwas von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Neuner


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