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Alt 08.04.2008, 16:53
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Jochen1 Jochen1 ist offline
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Amtlich anerkannte Möglichkeit vom EZV (Eidgenössische Zollverwaltung) Stand HEUTE:


Folgendes Vorgehen wird im Einvernehmen mit den Polizeibehörden akzeptiert

Kleben Sie die Vignette auf eine Kopie des Fahrzeugausweises des Anhängers. Führen Sie diese Kopie immer mit, wenn Sie mit dem Anhänger die vignettenpflichtigen Autobahnen befahren. Ein Anbringen von zwei Vignetten am Zugfahrzeug hingegen ist nicht gestattet.

Somit haben wir alle Klarheit und keine Diskussionen mehr über wechselbare Teilte etc. ist eine praktikable Lösung.

Gruß

Jochen
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