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Alt 20.11.2012, 18:27
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ZarRottiKer
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Parkverbot Wohnmobil rechtens....

Hallo Freunde und Rechtsexperten!

Durch Zufall bin ich auf diese Verordnung der Stadtgemeinde St. JOhann i. Pg. gestoßen:

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Meine Frage, ist diese Verordnung tatsächlich rechtens? Bei mir im Zulassungsschein des Wohnmobiles steht dass mein Fahrzeug Coral 680 SP als Personenkraftwagen M1 - sprich PKW - ohne besondere Verwendung zugelassen ist.
Daher auch die Frage ob die Verordnung zulässig ist und man sich strafbar macht wenn man dort parkt? Gibt es überhaupt unter Persohnenkraftwagen M1 eine Unterteilung in PKW und Wohnmobil. Hatte gestern wegen einer Parkverbotstafel am Wolfgangsee diesbezüglich beim Öamtc angerufen. Dort sagte mir die zuständige Fr. Magister der Rechtsabteilung dass es sich bei meinem Wohnmobil um einen PKW handelt und dieser rechtlich in der STVO als solcher behandelt wird.........

LG
Mathias
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LG
Mathias

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Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von Rotti (20.11.2012 um 18:49 Uhr)
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