Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 20.11.2012, 19:40
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist gerade online
ZarRottiKer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 10.523
abgegebene "Danke": 198

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
M1 macht keinen Unterschied, das sagt also nichts aus
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Es besteht aber eine Definition zu Wohnmobil
Um Links zu sehen, bitte registrierenBei mir steht im Zulassungsschein M1 und keinerlei besonderer Verwendungszweck. Was anderes wäre ein besonderer Verwendungszweck S1 oder so als Sondertypisierung

Betrifft STVO in Deutschland Um Links zu sehen, bitte registrieren
Oder
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Warum sollte das also nicht rechtens sein?

@manuel: das war nicht die frage.....
Berny ich behauptete auch nicht dass es NICHT rechtens sei. Kann aber sein...
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von Rotti (20.11.2012 um 19:49 Uhr)
Mit Zitat antworten