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Alt 09.06.2008, 12:24
rotbart
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Also wenn man das Urteil GENAU liest, ist einzig der Ausdruck die VSK... Scheine seien WERTLOS hier zur Begründung herangezogen worden und die Bezeichnung ist unlauterer Werttbewerb (wäre es im dt. auch)
und NUR dies wurde geprüft, nicht die Frage welchen WERT sie denn haben !!!!!!!! Der Umkehrschluß ist leider falsch.

Dass die Scheine amtlichen Scheinen NICHT gleichgestellt sind, ist eine wahre Behauptung und nicht zu kritisieren. (steht ebenfalls im Urteil)

Also wir hatten dies schon einmal hier in einem Thread, billiger wäre es die Scheine durch das Forum drucken zu lassen (Entwürfe gab es doch schon )

Also Koller hat eine klasse Reklame aber das war's denn auch

Geändert von rotbart (09.06.2008 um 12:30 Uhr)