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Alt 15.02.2004, 22:32
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Martino,

willkommen im Forum.

Als Deutscher hast Du Dich an die für die Deutschen gültige Führerscheinregelung erstmal zu halten. Ist Dein Motor unter den Führerscheinfreien registriert (siehe Liste unter Um Links zu sehen, bitte registrieren weiter Feizeitschiffahrt, weiter Liste Führerscheinfreie Motoren), dann hast Du erstmal das Recht das Boot mit diesem Outborder zu fahren.

Desweiteren gilt speziell für Kroatien:
Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes.
Ausländer (auch ohne dauerhaften Wohnsitz in Kroatien) können einen kroatischen Bootsführerschein einschließlich UKW-Sprechfunklizenz erwerben. Dazu ist eine Prüfung vor einem kroatischen Hafenamt abzulegen.
Achtung: Das von Ausländern erworbene kroatische Patent einschließlich Funklizenz wird außerhalb Kroatiens nicht anerkannt. Eine Umschreibung dieses Patents in einen deutschen Sportbootführerschein bzw. eine deutsche Funklizenz ist nicht möglich.
Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt; würde Dir empfehlen Dein Boot beim für Deinen Wohnort zuständigen WSA (Wasserschiffahrtsamt) zuzulassen, die Adressen von den WSA findest Du auch unter ELWIS.
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben;
Sonstiges: Das Befahren der kroatischen Küstengewässer ist gebührenpflichtig. Das so genannte "Permit" muss bei Einreise über Land beim zuständigen Hafenamt des Einsetzhafens, bei Einreise über See beim nächst erreichbaren Hafenamt beantragt und bezahlt werden. Das Permit gilt ab Ausstellungstag für jeweils für ein Jahr.

Das wäre es. Falls Du dort ohne die erforderlichen Papiere (Bootszulassung+Permit)und Versicherungen rumfährst, mußt Du mit entsprechender Konfiszierung Deines Bootes rechnen, und eine sicher recht saftige Strafe bezahlen dürfen.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt

PS.: zu Tschechien kann ich Dir noch nichts sagen, komme aber darauf zurück.
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