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Alt 18.07.2013, 23:48
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat von dori Beitrag anzeigen
puhh, danke, wusste ich nicht.

d.h also wenn ich meinen Pickup von 2,8 t auf 3,5 auflasten lasse und es im brief und schein eingetragen ist, bekomm ich in A oder I ein ticket wenn ich überladen bin?

ich weiss von spanischen Nissan-Pickups die bis 3,5 t aufgelastet sind, und in ohne Probleme durch die Anmeldung beim KVR kommen, und das nicht als einzelfall sonder 20 stück -minimum im Jahr, weil Nissan Deutschland die nicht auflasten würde.
Das hat mit Anhängelasten nichts zu tun.
Wenn Dein Pickup amtlich aufgelastet werden soll bzw. kann, dann müssen auch
- die Aufhängungen der Achsen je nachdem verstärkt werden und mit anderen Federn und Stoßdämpfern, ev. sogar die Achse getauscht werden,
- die Reifen mit höherer Traglast montiert werden,
- das Fzg. als schwereres Fzg. auch bei der Steuer gemeldet werden.
Damit hat es dann einen anderes Gesamtgewicht und gegen einen internationalen Einsatz ist nichts einzuwenden.

Wenn Du das gültige Gesamtgewicht eines Fzg. überlädts und in eine Kontrolle kommst, dann kann es sein, das Du das Zuviel abladen mußt und die Überladungsstrafe erst bezahlen mußt bevor Du weiterfahren darfst.
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