Zitat:
Zitat von Verado
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Gibts bei einen Außenborder eigentlich Papiere dazu?
mfg Verado
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In D wird normalerweise die Bedienungsanleitung mit dem Service-Handbuch und eine Kopie der Kaufrechnung weitergegeben. Echte Betriebsstunden sind nur nachweisbar, wenn bei dem Instrumentensatz auch ein B'Std.Zähler dabei ist. Lediglich bei modernen elektronischen Benzineinspritzern können in der Fachwerkstatt die Betriebsstunden im Elektronikteil im Motor herausgelesen werden. Dort müßte auch die Motornummer nachweisbar sein.
In Italien gehört zum Motor auch die Homologationszertifizierung durch das Transport Ministerium mit eingetragener Motor-Nummer,die zu den mitzuführenden Bootsdokumenten gehört und dort auch ein klarer Schutz gegen Diebstahl ist.
Bei dem JOHNSON 4-Takter dürfte es sich um den Antriebsblock von SUZUKI mit elektron. Einspritzung handeln. Die dort sicher vorhanden Motornummer im elektron. Teil sollte herausgezogen werden und in Konstanz bei der WSP überprüft werden. Dort laufen alle Boots- un Bootsmotorendiebstähle in D zusammen.